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Krankenversicherungen für Bergsteiger

Insbesondere bei privater Versicherung und im Ausland gibt es Einiges zu beachten.

Der Versicherer sollte vor Vertragsabschluss über alpinsportliche Aktivitäten wie alpines Klettern informiert werden

Der Versicherer sollte vor Vertragsabschluss über alpinsportliche Aktivitäten wie alpines Klettern informiert werden

Krankenversicherungen sind für die Kosten zur Erhaltung und Wiedererlangung der Gesundheit zuständig. Krankenversicherungen sind in den verschiedenen Ländern unterschiedlich geregelt. In Deutschland gibt es eine einkommensabhängige gesetzliche Krankenversicherung und eine private Krankenversicherung, die ihre Beiträge anhand des individuellen Kostenrisikos des Versicherten (Eintrittsalter, Leistungsumfang, Gesundheitszustand) festsetzen kann. Ab einer gewissen Einkommensgrenze oder als Selbständiger kann man sich rein privat versichern, als gesetzlich versicherter "Kassenpatient" kann man privat bestimmt Leistungen hinzuversichern. Die gesetzliche Krankenversicherung gilt in der Regel nur im Inland, fürs Ausland sollte man daher unbedingt eine (meist sehr günstige) Auslandskrankenversicherung abschließen, bei privaten Krankenversicherungen hängt es vom Tarif ab, ob und welche Leistungen auch im Ausland inbegriffen sind.

Was zahlt die Krankenversicherung

Die Krankenversicherung zahlt sowohl die nötigen Transport-, als auch die Behandlungskosten, welche auf Grund von Krankheit, Unfall etc. entstehen.

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

Darüber hinaus erhalten bei länger anhaltender Krankheit gesetzlich Versicherte ab der 6. Krankheitswoche ein Krankentagegeld bis zu 90% ihres Nettogehaltes als Ersatzleistung durch die Krankenkasse.

Private Krankenversicherung (PKV)

In der privaten Krankenversicherung lassen sich durch Zusatztarife Differenzen auch für gesetzlich Versicherte ausgleichen. (Krankentagegeldhöhe, Zusatztarife in den Bereichen Ambulante-, Zahn-, und Stationäre Versorgung) privat Versicherte sollten darauf acht, dass das versicherte Krankentagegeld auch an das Gehalt angepasst wird. Meist ist der Auslandsversicherungsschutz hier schon dabei.

Was zahlt sie nicht?

Leistungen bei dauerhafter Erwerbs,- oder Berufsunfähigkeit oder Entschädigungsleistungen auf Grund von bleibenden Schäden oder Invaliditätsgraden. Hierfür gibt es Unfallversicherungen und Berufsunfähigkeitsversicherungen.

Tipps zur Auslandskrankenversicherung

Für alle gesetzlich Versicherte mit Auslandsreisen dringend zu empfehlen.

Man sollte darauf achten, dass die private Auslandskrankenversicherung auch für einen medizinisch nicht zwingend notwendigen Rücktransport in der Leistungspflicht ist. Somit ist eine schnelle Rückkehr in heimatnahe Behandlungszentren möglich.

Tipps zur private Krankenversicherung allgemein

Suchen sich für eine Beratung zum Thema Krankenversicherung (egal ob Zusatzversicherung oder private Vollversicherung) einen qualifizierten Versicherungsmakler, der mit Ihnen ein großes Augenmerk auf die korrekte Beantwortung der Antragsfragen hat. Denn Fehl- oder gar Falschangaben führen zwangsläufig zu Schwierigkeiten im Leistungsfall und schlimmstenfalls zur Leistungsverweigerung.

Nach dem Versicherungsvertragsgesetz gilt, wer nicht wahrheitsgemäß oder gar bewusste Falschangaben im Antrag vornimmt, hält dem Versicherer die Möglichkeit offen sich von seiner Leistungspflicht im Schadenfall zu befreien. Daher ist es wichtig die Antragsfragen genau zu lesen. Am besten die Krankenakte der bisherigen Versicherung/Krankenkasse anfordern und entsprechend im Antrag benennen.

Bei mehreren Vorerkrankungen/Verletzungen ist zu einer sog. Risikovoranfrage mit Prüfung der Versicherbarkeit bei mehreren Versicherern parallel zu raten.

Tipps beim Vertragsabschluss für Bergsportler

  • Lassen Sie sich ihre Bergsportaktivitäten im Versicherungsschutz fixieren.
  • Klären Sie Leistungsfragen immer vor Beginn der Aktivität, ab (wenn Expeditionen, Fernreisen oder sog. Risikosportarten ausgeübt werden)
  • Teilen Sie mittels einer Tätigkeitsbeschreibung ihre konkrete Arbeitsbeschreibung dem Versicherer mit (so kann dieser später nicht sagen, er hätte Ihre Arbeits,- und Sportsituation nicht gekannt)

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