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Berufsunfähigkeitsversicherung für Bergsteiger und Kletterer

Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt eine Rente, sofern der zuletzt ausgeübte Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann.

Auch bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung sollten alpinsportliche Aktivitäten vor Vertragsschluss abgeklärt werden

Auch bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung sollten alpinsportliche Aktivitäten vor Vertragsschluss abgeklärt werden

Diese Versicherung springt ein, sofern ein Erwerbstätiger seinen zuletzt ausgeübten Beruf infolge Krankheit, Invalidität oder Kräfteverfall nicht mehr ausüben kann.

Wann und was zahlt eine Berufsunfähigkeitsversicherung

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt grundsätzlich die Leistung in Form einer Rente aus. Wenn der Zustand der Berufsunfähigkeit voraussichtlich länger als 6 Monate anhält, wird die Leistung rückwirkend ab dem 1. Tag bezahlt ab dem die Berufsunfähigkeit eingetreten ist. Die Höhe der Leistung hängt von der vereinbarten Rentenhöhe ab. Entscheidend ist, dass die Arbeitskraft um mehr als 50% gemindert ist, die muss ärztlich bestätigt werden.
Wichtig: Prüfen Sie alle Versorgungsansprüche! Prüfen Sie jene, welche durch die gesetzliche Rentenversicherung oder von Versorgungswerken (bei Ärzten, Rechtsanwälten, Steuerberatern, etc.) bestehen. Nur wenn Sie diese mitberücksichtigen und in Ihre Versorgungsberechnung einfließen lassen, passt ihre Absicherung auch zu Ihnen.

Wann zahlt sie nicht

Wenn eine Minderung der Arbeitskraft von weniger als 50% besteht. Die Berufsunfähigkeitsversicherung kommt nicht für Behandlungskosten und Verdienstausfallkosten auf und leistet auch keine Entschädigungsleistungen auf Grund von bleibenden Schäden oder Invaliditätsgraden. Siehe dazu Krankenversicherung und Unfallversicherung.

Tipps für Berufsunfähigkeitsversicherungen

Suchen Sie sich für eine Absicherung ihrer Arbeitskraft einen qualifizierten Versicherungsmakler, der mit Ihnen ein großes Augenmerk auf die korrekte Beantwortung der Antragsfragen hat. Fehl- oder gar Falschangaben führen zwangsläufig zu Schwierigkeiten im Leistungsfall und schlimmstenfalls zur Leistungsverweigerung auf Grund falsch gemachter Antragsangaben.

  • Lassen Sie sich ihre Bergsportaktivitäten im Versicherungsschutz fixieren.
  • Teilen Sie mittels einer Tätigkeitsbeschreibung ihre konkrete Arbeitsbeschreibung dem Versicherer mit (er kann später nicht sagen, er hätte Ihre Arbeits- und Sportsituation nicht gekannt)
  • Bei Vorerkrankungen oder Verletzungen lassen Sie eine Vorabrisikoprüfung parallel bei mehreren Versicherern durchführen um einer Ablehnung oder Leistungsausschlüssen vorzubeugen.

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