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Privathaftpflichtversicherung und Berufshaftpflichtversicherung für Bergsportler

Eine Haftpflichtversicherung springt ein, wenn einem Dritten ein Schaden zugefügt wird.

Viele Kletterer an der Engelswand im Ötztal

Wo viele Kletterer auf engen Raum sind ist die Gefahr besonders groß, dass andere oder deren Ausrüstung geschädigt werden - in solchen Fällen hilft eine Haftpflichtversicherung.

Die Privathaftpflicht springt ein wenn Sie einem Dritten Schaden durch zugefügt haben. Nicht zuständig ist die Privathaftpflicht bei Schäden im Zusammenhang mit Kraftfahrzeugen (dafür gibt’s die gesetzliche Kfz-Haftpflichtversicherung). Sehr wohl ist sie aber zuständig bei Schäden im Zusammenhang mit der Sportausübung. In der Alpenvereinsmitgliedschaft ist ebenfalls eine Sporthaftpflicht eingeschlossen, die allerdings erst nachrangig einspringt, sofern keine Privathaftpflicht vorhanden sein sollte oder diese aufgrund ihrer Bedingungen nicht leistet. Wer den Bergsport zum Geldverdienen betreibt (Bergführer, Trainer, Wanderführer etc.) braucht eine Berufshaftpflichtversicherung.

Wann bezahlt die Privathaftpflichtversicherung

Die private Haftpflicht erbringt zum einen Entschädigungsleistungen für Sach,- Personen,- und Vermögensschäden, welche Dritten zugefügt werden. Zum anderen wehrt Sie ungerechtfertigte Ansprüche entsprechend ab.

Wann zahlt sie nicht

Bei Schäden durch bewusste Schadensverursachung (z. B. vorsätzliche Körperverletzung).

Tipps zum Vertragsabschluss

  • Sorgen Sie für eine möglichst hohe Versicherungssumme, gerade bei Personenschäden können die dafür nötigen Entschädigungen in die Millionen gehen. Versicherungssummen von 10 Mio. € sind inzwischen Standard.
  • Prüfen Sie ob Ihre Haftpflicht weltweiten Versicherungsschutz am besten ohne zeitliche Begrenzung besitzt
  • Prüfen Sie das auch die sogenannte „Forderungsausfalldeckung“ mitversichert ist. Denn nur so enthalten Sie auch eine Entschädigung von Ihrer Versicherung, falls Sie einen Schaden durch jemanden erleiden, der keine private Haftpflichtversicherung besitzt. Laut GDV (Gesamtverband der deutschen Versicherer) sind in Deutschland nur ca. 75% der privaten Personen entsprechend haftpflichtversichert.
  • Tipp für Familien: Lassen Sie sich nur auf Policen ein, die auch deliktunfähige Personen ausreichend mitversichern (Kinder unter 10 Jahren, Behinderte Personen, Personen im Pflegezustand)

Tipps für Bergsportler

  • Achten Sie darauf, dass Sie keine Ausschlüsse für Bergsport oder besser generell für Sportaktivitäten im Versicherungsschutz haben.
  • Wenn Sie eine ehrenamtliche Tätigkeit ausüben (z. B. in Vereinen) prüfen Sie, ob dies auch in Ihrer Haftpflicht mitversichert ist, falls nicht fragen Sie beim Verein nach, ob dieser über eine entsprechende Versicherung für seine Ehrenamtlichen verfügt.

Berufshaftpflichtversicherung

Bergführer, Klettertrainer, Fachübungsleiter oder Wanderführer die mit dem Bergsteigen oder Klettern auch Geld verdienen, sollten sich unbedingt vergewissern, dass sie dafür haftpflichtversichert sind. Schadensersatzansprüche nach Unfällen können hier sehr schnell in die Millionen gehen. Wer für einen Verein, eine Bergschule, eine Kletterhalle oder einen anderen gewerblichen Veranstalter arbeitet, wird über dessen Haftpflichtversicherung abgesichert sein, im Zweifel aber lieber nochmal genau nachfragen. Kritisch wirds, sobald jemand auf eigene Rechnung tätig wird. In diesem Fall sollte man sich unbedingt von einem spezialisierten Versicherungsmakler beraten lassen. Umfassende Absicherungskonzepte für Freiberufler im Bergsportbereich bietet HHB Versicherungsmakler eK aus Köln.

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